Gründung einer Genossenschaft

Kurz erklärt

Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von Personen, die sich gemeinsam wirtschaftlich, sozial oder kulturell betätigen. In Deutschland ermöglicht die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft (eG) die Einbindung und Mitbestimmung vieler Menschen. Sie können eine Genossenschaft gründen, um mithilfe der Mitglieder Kapital für einen bestimmten Zweck zu sammeln.

Prinzipiell können Sie eine Genossenschaft als reines Finanzierungsmodell nutzen, z. B. für Landkauf. Denkbar ist aber auch, dass Sie sich für die Genossenschaft als Organisationsform Ihres Unternehmens entscheiden.

Ihre Unterstützer*innen werden Mitglied und somit Miteigentümer*innen der Genossenschaft. Eine Besonderheit dieser Rechtsform ist das demokratische Grundprinzip. Das bedeutet, dass jedes Mitglied unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile i. d. R. eine Stimme besitzt.


Rechtliche Hinweise

Für die Gründung einer Genossenschaft müssen Sie mindestens zu dritt sein und eine schriftliche Satzung angefertigt haben. Eine Mindestkapitaleinlage ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.

Weitere Mitglieder können dann jederzeit durch eine einfache schriftliche Erklärung beitreten. Dies können grundsätzlich natürliche oder juristische Personen sein. Mitglieder stellen in Form von Geschäftsanteilen Eigenkapital zur Verfügung und können – je nach Ausgestaltung der Satzung – eine Dividende oder Rückvergütung, einen Rabatt oder gar keine Gegenleistung dafür erhalten.

Beachten sollten Sie bei dieser Rechtsform, dass Mitglieder die Möglichkeit zur Kündigung haben und die Genossenschaft somit Eigenkapital verlieren kann.

Eine Besonderheit der Rechtsform ist, dass Genossenschaftsmitglieder neben ihren Geschäftsanteilen auch zweckgebundenes Fremdkapital in Form von Mitgliederdarlehen zur Verfügung stellen können. Im Gegensatz zu anderen Darlehensformen besteht weder eine Prospektpflicht noch wird dafür eine Erlaubnis durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) benötigt.

Eine weitere Besonderheit ist, dass jede Genossenschaft Mitglied in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband sein muss. Dieser Verband berät und prüft regelmäßig die Geschäfte und wirtschaftlichen Verhältnisse.

Links zu detaillierten Informationen finden Sie weiter unten unter Weitere Informationen und Beratung.


Häufig genutzt für:

Finanzierungssummen Aufgrund des hohen Gründungs-, Prüfungs- und Verwaltungsaufwandes werden Genossenschaften als reine Finanzierungsmodelle nicht für sehr kleine Investitionsvolumen genutzt.
Häufige Beweggründe Die Finanzierungsfunktion von Genossenschaften ist in der Praxis sehr wichtig. Die Geschäftsanteile der Mitglieder sind häufig ein wichtiger Baustein in der Finanzierung und ermöglichen erst eine Existenzgründung bzw. Weiterführung eines Unternehmens. Aber auch Marketingüberlegungen spielen eine Rolle. Mitglieder identifizieren sich mit ihrem Unternehmen und sorgen auch für den Absatz der Produkte.
Phase der Unternehmensentwicklung Überlegungen zur Wahl der geeigneten Rechtsform sind vor allem in der Existenzgründungs- oder einer Umbruchphase eines bestehenden Unternehmens relevant. Als reines Finanzierungsmodell werden Genossenschaften aber sowohl von Gründer*innen als auch von etablierten Unternehmen genutzt. 
Sektor Genossenschaften werden in allen Sektoren entlang der Wertschöpfungskette für Lebensmittel genutzt: Landwirtschaft und Gartenbau, aber auch in der Verarbeitung und im Handel.
Gegenleistung Die Gegenleistung für Mitglieder wird in der Satzung der Genossenschaft geregelt bzw. bei der jährlichen Generalversammlung festgelegt. Es kann sich dabei um eine finanzielle Rendite, eine Rückvergütung abhängig vom getätigten Umsatz oder einen Rabatt handeln. Es ist aber auch möglich, keine Gegenleistung anzubieten. 

Kosten und Aufwand

Den Aufwand für die Gründung und Verwaltung einer Genossenschaft sollten Sie nicht unterschätzen. Zunächst fallen Kosten für eine Gründungsberatung und -prüfung durch Ihren Prüfungsverband an, die sich meist im niedrigen vierstelligen Bereich bewegen. Möglicherweise fallen daneben noch weitere Rechts- oder Beratungskosten an.

Der zeitliche Aufwand für die Gründung lässt sich nicht genau beziffern und hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Neben dem administrativen Aufwand sollten Sie auch mit einem hohen Kommunikationsaufwand zur Gewinnung von neuen Mitgliedern rechnen.

Eine bestehende Genossenschaft verursacht dann natürlich regelmäßigen Verwaltungsaufwand, z. B. in Bezug auf die Mitgliederverwaltung. Daneben fallen weitere Kosten an, u. a. für die Pflichtmitgliedschaft im Prüfungsverband sowie die vorgeschriebene Prüfung.


Vor- und Nachteile

Vorteile
  • Mitglieder identifizieren sich mit dem Unternehmen und sind häufig auch Kund*innen
  • Möglichkeit, vergleichsweise einfach Mitgliederdarlehen einzuwerben
  • Eigenkapital in Form von Geschäftsanteilen ist positiv für Bankkredite
Nachteile
  • Hoher Gründungs-, Prüfungs- und Verwaltungsaufwand
  • Gleiches Stimmrecht für alle kann je nach Zusammensetzung der Mitglieder eine Herausforderung darstellen
  • Kapital kann durch Kündigung abgezogen werden

Erfolgsfaktoren


Beispiel

Die Meierei Horst ist eine Genossenschaft, in der bis 2014 ausschließlich Milcherzeuger*innen organisiert waren, um die produzierte Milch gemeinsam zu verarbeiten. Die Genossenschaft ist mittlerweile für Konsument*innen geöffnet und wird als Erzeuger-Konsumgenossenschaft betrieben. Mitglieder stärken mit ihren Geschäftsanteilen die finanzielle Basis der Meierei und tragen zu ihrem Erhalt bei.

Logo der Meierei Horst

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