Höfe in gemeinnütziger Trägerschaft
Kurz erklärt
Die Grundidee der gemeinnützigen Trägerschaft besteht darin, dass das Eigentum an einem landwirtschaftlichen Betrieb an einen gemeinnützigen Träger (meist Verein, Stiftung oder gGmbH) übertragen wird. Personen aus dem Umfeld des Hofes können sich beteiligen, indem sie dem Träger in Form einer Schenkung, einer Beteiligung oder eines Darlehens Geld zuwenden, somit den Kauf des Betriebs ermöglichen und das Eigentum treuhänderisch verwalten. Gelegentlich wird auf diesem Wege auch ein Hof, der nicht von den eigenen Kindern übernommen wird, in eine Stiftung eingebracht. Als Bewirtschafter*in pachten Sie dann den Hof vom gemeinnützigen Träger.
Da dieses Modell Quereinstiege und außerfamiliäre Hofübergaben vereinfacht, kann es besonders interessant sein, wenn Sie Existenzgründer*in ohne eigenen Hof sind.
Rechtliche Hinweise
Die rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang sind vielschichtig und kompliziert. Sie reichen von den gesellschaftsrechtlichen Fragen der Gründung des Eigentumsträgers über die steuerlichen Fragen bis hin zu den Beschränkungen bei der Einwerbung von finanziellen Mitteln durch das Vermögensanlagegesetz.
Weitere Informationen und Beratung
- Nähere Informationen über Gestaltungsmöglichkeiten, steuerliche Auswirkungen, Rechtsformen, Vorteile und Grenzen finden Sie auf der Website Hof sucht Bauer.
- Der Bericht Landwirtschaft als Gemeingut von 2013 führte eine Bestandsaufnahme von Höfen in gemeinnütziger Trägerschaft in Deutschland durch. Er enthält auch Informationen zu organisatorischen und rechtlichen Strukturen.