Höfe in gemeinnütziger Trägerschaft

Kurz erklärt

Die Grundidee der gemeinnützigen Trägerschaft besteht darin, dass das Eigentum an einem landwirtschaftlichen Betrieb an einen gemeinnützigen Träger (meist Verein, Stiftung oder gGmbH) übertragen wird. Personen aus dem Umfeld des Hofes können sich beteiligen, indem sie dem Träger in Form einer Schenkung, einer Beteiligung oder eines Darlehens Geld zuwenden, somit den Kauf des Betriebs ermöglichen und das Eigentum treuhänderisch verwalten. Gelegentlich wird auf diesem Wege auch ein Hof, der nicht von den eigenen Kindern übernommen wird, in eine Stiftung eingebracht. Als Bewirtschafter*in pachten Sie dann den Hof vom gemeinnützigen Träger.

Da dieses Modell Quereinstiege und außerfamiliäre Hofübergaben vereinfacht, kann es besonders interessant sein, wenn Sie Existenzgründer*in ohne eigenen Hof sind.


Rechtliche Hinweise

Die rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang sind vielschichtig und kompliziert. Sie reichen von den gesellschaftsrechtlichen Fragen der Gründung des Eigentumsträgers über die steuerlichen Fragen bis hin zu den Beschränkungen bei der Einwerbung von finanziellen Mitteln durch das Vermögensanlagegesetz.


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