Gutscheinkauf
Kurz erklärt
Beim Gutscheinkauf stellen Ihnen Ihre Kund*innen einen bestimmten Betrag zur Verfügung und erhalten über mehrere Jahre hinweg Waren oder Gutscheine in einem entsprechenden Wert zurück. Eine Verzinsung der Vorauszahlung ist möglich – eine Rückzahlung in Form von Geld ist jedoch ausgeschlossen.
Rechtliche Hinweise
In der Praxis wird dieses Modell gerne als „Aktie“ oder „Genussschein“ bezeichnet. Diese Ausdrücke sind jedoch irreführend, da es sich nicht um ein Wertpapier handelt. Rechtlich gesehen entsteht zwischen Ihnen und Ihren Kund*innen ein Kaufvertrag mit Vorauszahlungsverpflichtung.
Sie sollten darauf achten, dass Sie eine Rückzahlung der Vorauszahlungen ausschließen. Es würde sich sonst um eine Vermögensanlage handeln, die weitergehende Pflichten nach sich zieht.
Kosten und Aufwand
Der rechtliche Aufwand für die Nutzung dieses Modells ist vergleichsweise gering. Dennoch sollten Sie den Kommunikationsaufwand zur Gewinnung von und zur Kontaktpflege mit Ihren Kund*innen nicht unterschätzen.
Vor- und Nachteile
- Kundenbindung
- Rechtlich vergleichsweise unkompliziert
- Geringere Finanzierungswirkung, da das Geld i. d. R. schon ab dem ersten Jahr zurückgezahlt wird
Erfolgsfaktoren
- Breites Produktsortiment in der Direktvermarktung, damit Gutscheinhöhe für Kund*innen attraktiv ist
- Stabile Eigenfinanzierung bzw. gute wirtschaftliche Lage Ihres Betriebes, um Gelder schon kurz nach Investitionsbeginn in Form von Gutscheinen zurückzahlen zu können
Beispiel
Das Video zeigt am Beispiel der „Käseaktie“ des Englhornhofs, wie das Modell Gutscheinkauf umgesetzt werden kann. Der Englhornhof liegt in Südtirol und unterliegt damit dem italienischen Recht. Das Prinzip lässt sich aber auch auf Deutschland anwenden.
Weitere Informationen und Beratung
- Im Auftrag der Bayerischen Verwaltung für Ländliche Entwicklung werden Informationen zu verschiedenen Arten von Bürgerfinanzierung zusammengetragen. Auf ihrer Website finden sich auch weitergehende Informationen zum Gutscheinkauf.