Solidarische Landwirtschaft

Das Konzept der Solidarischen Landwirtschaft (SoLaWi) sieht vor, dass die Mitglieder den laufenden Betrieb eines landwirtschaftlichen Betriebes finanzieren und im Gegenzug einen Anteil der Ernte erhalten. Im Idealfall werden so die Gesamtkosten eines Betriebs durch die Summe der Mitgliedsbeiträge gedeckt.


Rechtliche Hinweise

Als SoLaWi-Mitglied verpflichten Sie sich (vertraglich) für ein Geschäfts- bzw. Anbaujahr, einem landwirtschaftlichen Betrieb einen im Voraus festgelegten Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Die Zahlung kann monatlich, viertel-, halbjährlich oder jährlich erfolgen.
Insgesamt kann man bei den SoLaWi-Betrieben drei Organisationsformen unterscheiden:

Zweiseitige Verträge (Typ 1):

Es wird je nach Ausgestaltung ein Anbau- oder ein Ratenkaufvertrag (§ 433 BGB) abgeschlossen. Beim Anbauvertrag tragen Sie das Ernterisiko.

Kooperationsformen (Typ 2):

Hierbei sind Sie Mitglied einer Verbrauchergemeinschaft, die dem Betrieb gegenübersteht. Diese Gemeinschaft kann z. B. als eingetragene Genossenschaft (eG) oder eingetragener Verein (e. V.) organisiert sein. Zwischen dem Betrieb und der Verbrauchergemeinschaft wird ein Anbauvertrag oft unter Mitarbeit der Verbraucher*innen geschlossen. Hierbei trägt die Verbrauchergemeinschaft das Ernterisiko.

Mitunternehmerschaft (Typ 3):

Hierbei sind Sie als SoLaWi-Mitglied gleichzeitig auch Mitglied oder Gesellschafter*in des unterstützten Betriebes. Dies kann entweder so gestaltet werden, dass Sie Mitunternehmer*in im Rahmen einer stillen Gesellschaft sind. Eine andere Möglichkeit ist, dass Sie Genoss*in sind. Drittens kann die Verbrauchergemeinschaft (s. o.) als Gesellschaft organisiert sein, die selbst Trägerin des Betriebs ist (dies erfolgt häufig über eine haftungsbeschränkte Rechtsform). Hierbei trägt die Solidarische Landwirtschaft das Unternehmerrisiko.


Typische ...

Beteiligungssummen

Die monatlichen Kosten für die Mitgliedschaft in einer solidarischen Landwirtschaft hängen vom jeweiligen Betrieb und dem Produktangebot ab. Meist liegen sie im zwei- oder niedrigen dreistelligen Bereich.

Gegenleistung Die Mitglieder erhalten einen Ernteanteil entsprechend ihrem finanziellen Beitrag.

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