Höfe in gemeinnütziger Trägerschaft
Die Grundidee der gemeinnützigen Trägerschaft besteht darin, dass das Eigentum an einem landwirtschaftlichen Betrieb an einen gemeinnützigen Träger (meist Verein, Stiftung oder gGmbH) übertragen wird. Als Einzelperson können Sie sich beteiligen, indem Sie der Trägerorganisation in Form einer Schenkung, einer Beteiligung oder eines Darlehens Geld zuwenden. Auf diese Weise ermöglichen Sie den Kauf des Betriebes und vereinfachen Quereinstiege und außerfamiliäre Hofübergaben.
Rechtliche Hinweise
Das Modell der gemeinnützigen Trägerschaft bietet grundsätzlich verschiedene Formen der finanziellen Beteiligung. Diese hängt auch von der Rechtsform der Trägerorganisation ab.
Weitere Informationen
- Der Bericht Landwirtschaft als Gemeingut von 2013 führte eine Bestandsaufnahme von Höfen in gemeinnütziger Trägerschaft in Deutschland durch. Er enthält auch Informationen zu organisatorischen und rechtlichen Strukturen.