Direktdarlehen
Im Rahmen eines Direktdarlehens leihen Sie als Privatperson einem Unternehmen direkt Geld für einen vereinbarten Zeitraum und Zinssatz. Bei den Darlehensgeber*innen handelt es sich meist um Personen aus dem engeren Umfeld von Unternehmen. Direktdarlehen werden in der Regel ohne Sicherheiten aufgesetzt, was ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzt.
Rechtliche Hinweise
Kapital, das Sie einem Unternehmen im Rahmen eines Direktdarlehens zur Verfügung stellen, gilt grundsätzlich als Fremdkapital.
Um nicht in den Bereich eines erlaubnispflichtigen Bankgeschäfts nach dem Kreditwesengesetz zu geraten, können Direktdarlehen als sog. Nachrangdarlehen aufgesetzt werden. Das bedeutet, dass Sie im Insolvenzfall des Unternehmens Ihr Geld vollständig oder teilweise verlieren, da Ihr Darlehen gegenüber weiteren Verbindlichkeiten (bei Banken, Lieferant*innen) als nachrangig gilt.
Typische ...
Gegenleistung | Als Darlehensgeber*in erhalten Sie einen vereinbarten Zinssatz. |
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Kosten | In der Regel entstehen Ihnen als Darlehensgeber*in keine weiteren Kosten. |
Weitere Informationen
- Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt weiterführende Informationen zu Vermögensanlagen bereit. Über die Suchfunktion im Webauftritt der BaFin finden Sie auch diverse Informationen zu Nachrangdarlehen.